Gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung

Gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung

Verlassen Sie sich nicht auf die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung ...

... denn dem Staat fehlt das Geld dafür!

Seit der Einführung der gesetzlichen Pflichtpflegeversicherung vor über 25 Jahren hat sich viel verändert. Schnell wurde klar, dass diese Form der Absicherung für den Pflegefall nicht ausreichen wird. Ständig verändernde Umstände (steigende Anzahl der Pflegefälle, längere Lebens- und Pflegezeiten) führen dazu, dass die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung keine 100%ige Deckung der Pflegekosten übernehmen kann.

Die Einteilung der Pflegebedürftigkeit erfolgt nach folgenden Pflegegraden:

  • Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit   
  • Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit   
  • Pflegegrad 3 – Schwe­re Beeinträchtigung der Selbstständigkeit   
  • Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit vesonderen Anforderungen and die pflegerische Versorgung

Die wichtigsten Leistungen der Pflege­ver­si­che­rung

Bei häuslicher Pflege:

  • Pflegegeldzahlungen für die häusliche Pflege durch selbst organisiertes Pflegepersonal
    (monatliche Geldleistungen für private und privat organisierte häusliche Pflege beispielsweise durch Angehörige)
  • Häusliche Pflegehilfe durch einen ambulanten Pflegedienst (Pflegesachleistung)
  • (ein vom Pflegebedürftigen ausgesuchter ambulanter Pflegedienst kommt zur Pflege ins Haus)
  • Kombinationsleistung aus den beiden vorgenannten Möglichkeiten
  • Teilstationäre Pflege (Tages- oder Nachtpflege)

Bei Unterbringung in einem Heim:

  • Leistungen für die Dauerpflege (vollstationäre Versorgung)

Diese Kosten übernimmt die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung:

 

Pflegegrad Geldleistung (ambulant)

Sachleistung (ambulant)

Entlastungsbetrag (ambulant) zweckgebunden Leistungsbetrag (vollstationär)
1     125 Euro 125 Euro
2 316 Euro 689 Euro 125 Euro 770 Euro
3 545 Euro 1.298 Euro 125 Euro 1.262 Euro
4 728 Euro 1.612 Euro 125 Euro 1.775 Euro
5 901 Euro 1.995 Euro 125 Euro 2.005 Euro

Stand: 10/2020

Vor allem im vollstationären Bereich sind die Unterbringungs- und Pflegekosten um etliches höher als die Leistungen der gesetzlichen Pflege­ver­si­che­rung. Aus diesem Grund ist eine private Vorsorge unerlässlich.