Voraussetzungen für die staatliche Zulage:
Zulagenberechtigt sind Personen, die:
in der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung versichert sind
Die Versicherungsverträge müssen gewisse Mindeststandards erfüllen:
Highlights der Deutschen-Förder-Pflege
keine Gesundheitsprüfung - kein Höchsteintrittsalter