Deutsche-Förder-Pflege

Barmenia "Deutsche Förder-Pflege"

Voraussetzungen für die staatliche Zulage:
Zulagenberechtigt sind Per­sonen, die:
in der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung versichert sind

  • mindestens 18 jahre alt sind
  • noch keine Leistung aus der Pflegepflichtversicherung beziehen oder bezogen haben

Die Versicherungsverträge müssen gewisse Mindeststandards erfüllen:

  • Mindesteigenbeitrag des Versicherten: 10 EUR/Monat
  • Mindestabsicherung in Pflegestufe III: 600 EUR/Monat
  • Leistungen in allen Pflegestufen (O - III)
  • keine Leistungsausschlüsse oder Beitragszuschläge

Highlights der Deutschen-Förder-Pflege

  • 100% (mindestens 600 EUR im Monat*) bei Pflegestufe III
  •   60%                                                        bei Pflegestufe II
  •   30%                                                        bei Pflegestufe I

Service aus einer Hand

  • Die Barmenia übernimmt alle Formalitäten und beantrgat automatisch die Zulage für Sie

staatliche Förderung

  • Ihr Vertrag wird mit einer staatlichen Zulage von 5 EUR im Monat gefördert

keine Gesundheitsprüfung - kein Höchsteintrittsalter

Wartezeit

  • Bei Unfällen verzichtet die Barmenia auf die fünfjährige Wartezeit