Demenz

An Demenz erkrankte Per­sonen haben oft keine Pflegestufe. Dennoch haben sie einen Anspruch auf eine Geldleistung, das Betreuungsgeld. Die Frage lautet, wie man Betreuungsgeld oder Pflegegeld am besten einsetzen kann

Betreuungsgeld Demenz in Pflegeheimen

Oft wird die Frage aufgeworfen, ob es besondere Pflegestufen oder eine besondere Betreuung für Demenzkranke in Heimen gibt.

Die Antwort lautet nein: besonderen Pflegestufen für an Demenz leidende Per­sonen gibt es nicht. Seit Einführung des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes 2008 besteht jedoch die Möglichkeit, Zusatzleistungen über den Paragrafen 87b des Sozialgesetzbuches XI zu beantragen. Nach dieser Vorschrift aus der gesetzlichen Pflege­ver­si­che­rung haben Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz einen rechtlichen Anspruch auf zusätzliche Betreuung. Um diesen erhöhten Betreuungsbedarf im Pflegeheim umzusetzen, werden auf der Basis eines bestimmten Konzepts zusätzliche Betreuer eingestellt. Den Antrag auf diese Zusatzleistung muss das Pflegeheim stellen

Betreuungsgeld Demenz in der eigenen Wohnung

Wie prüft der MDK, der Medizinische Dienst der Krankenkasse, die demenzbedingten Fähigkeitsstörungen zu Hause?

Es gibt einen standardisierten Fragekatalog. Der MDK sucht den Antragsteller in seiner Wohnung auf. Er prüft die Fähigkeiten des Demenzkranken, also die regelmäßigen Abläufen der Körperpflege, die Ernährung und Mobilität. Sinnvoll ist es, dass eine nahestehende Person anwesend ist, die sich mit dem täglichen Ablauf auskennt.

Zunächst wird der Mitarbeiter des MDK ein ausführliches Pflegegutachten anfertigen. Bei demenzbedingten Fähigkeitsstörungen wird darüber hinaus ein sogenanntes „Screening“ absolviert. Es werden die psychosozialen Aktivitäten des täglichen Lebens und Auffälligkeiten herausgearbeitet. Diese sind Orientierung, Antrieb/Beschäftigung, Stimmung, Gedächtnis, Tag-/Nachtrhythmus, Wahrnehmung und Denken, Kommunikation/Sprache, situatives Anpassen, soziale Bereiche des Lebens wahrnehmen.

Es kommt nicht allein darauf an, dass Auffälligkeiten in einem oder mehreren Punkten vorliegen. Auf der Grundlage des § 45a SGB XI und den Pflegebegutachtungsrichtlinien müssen insgesamt 13 Bereiche überprüft werden. Es ist genau vorgegeben, wann das Kriterium der erheblich oder erhöht eingeschränkten Alltagskompetenz gegeben ist. Die einzelnen überprüften (Fähigkeits-)Bereiche werden im Gutachten im Einzelnen abgehandelt und bewertet. Anschließen wird das Gutachten der Pflegekasse übersandt. Einen Anspruch auf Leistungen aus der Pflege­ver­si­che­rung bei erheblich oder erhöht eingeschränkter Alltagskompetenz haben Versicherte auch dann, wenn sie zwar Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben, aber diese das Ausmaß der Pflegestufe I nicht erreichen.

Betreuungsgeld Höhe

In welcher Höhe besteht ein Anspruch auf Betreuungsgeld?

Für die Höhe des Betreuungsgeldes ist der Schwe­regrad der Fähigkeitsstörungen entscheidend. Die Pflegekasse zahlt 104 oder 208 Euro monatlich. Diesen Betrag bekommt der Demenzkranke aber nicht selbst ausgezahlt. Es handelt sich nicht um einen Teil des Pflegegeldes. Es müssen zusätzliche Leistungen bestimmter Anbieter tatsächlich in Anspruch genommen werden. Dann wird der Betrag von der Pflegekasse gezahlt. Es muss ein Zahlungsnachweis geführt werden.

Höheres Betreuungsgeld für Demenzkranke ab 2013

Etwa 500.000 Demenzkranke sollen über die geplante Pflegereform zum 1. Januar 2013 mehr Betreuungsgeld erhalten. Im Zentrum der Reform stehen ein höheres Pflegegeld bzw. Betreuungsgeld sowie höhere Sachleistungen. 

Ohne Pflegestufe

Demenzkranke Menschen, die von ihren Angehörigen zu Hause betreut werden und in keine Pflegestufe sind, bekommen ab 2015 231Euro.

Wenn die an Demenz leidenden Per­sonen von einem Pflegedienst betreut werden, erhalten sie 325 bzw. 425 Euro.

Mit Pflegestufe

Sind die dementen Menschen in der Pflegestufe 1 oder 2 und erfolgt die Betreuung durch Angehörige, so steigen die Sätze  auf bis zu 458 Euro im Monat.

Wenn die Betreuung durch einen Pflegedienst erfolgt,  bis zu 1144 Euro monatlich.

Zusätzliche Betreuungsleistungen für Demenzkranke

Diese zusätzlichen Betreuungsleistungen für an Demenz leidende Per­sonen haben ehrenamtliche Helferkreise für Menschen mit Demenz, Pflegedienste, Betreuungsgruppen und Tagespflegeeinrichtungen im Angebot. Die Pflegekasse, Pflegestützpunkte oder ein Pflegeberater gibt Auskunft über die konkreten lokalen Angebote.

Widerspruch bei Ablehnung des Betreuungsgeldes

Wenn die Pflegekasse die Zahlung eines Betreuungsgeldes ablehnt, sollte man sich Einsicht in das Pflegegutachten verschaffen. Das Gutachten kann man von der Pflegekasse erhalten. Ist man mit dem Ergebnis des Gutachtens nicht einverstanden, das die Kasse ja zur Grundlage ihrer Entscheidung gemacht hat, so kann man Widerspruch einlegen. Hierbei muss man eine Frist von einem Monat nach Zustellung des Bescheides einhalten. Die Widerspruchsfrist beträgt ein Jahr, wenn der Bescheid keine Belehrung über das Widerrufsrecht enthält.

Man kann aber auch jederzeit einen neuen Antrag stellen.